AGB Textarbeit


1 Geltung

  1. Für Leistungen im Bereich Textarbeit (Lektorat, Korrektorat, Text- und Datenerfassung, Layout, Informationsdienst, Übersetzung, Texterstellung) innerhalb des Angebots von SKRIPTART — nachfolgend Anbieter genannt — gegenüber dem Kunden gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
    Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.
  2. Der Kunde — im Folgenden Auftraggeber — genannt, erkennt die AGB durch Auftragserteilung an.

2 Auftragserteilung

  1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn vom Kunden ein schriftlicher Auftrag vorliegt.
    Im Falle von Dienstleistungen, die auf Dokumentbeistellung seitens des Kunden beruhen, verpflichtet sich der Kunde, das Dokument entweder sofort bei Auftragserteilung oder zu einem vereinbarten Termin einzureichen. Nachteile, die aus der Nichteinhaltung resultieren, hat der Kunde zu tragen.
  2. Die vereinbarte Lieferzeit von Dokumenten beginnt mit dem Datum der erfolgten Auftragserteilung.
  3. Der Auftragsbearbeitung liegen die vom Anbieter zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ausgewiesenen Dienstleistungsmerkmale zugrunde. Abweichende und ergänzende Auftragsinhalte sind schriftlich zu vereinbaren.
  4. Der Kunde muss während der Auftragsbearbeitung telefonisch erreichbar sein. Sollte der Kunde nicht telefonisch erreichbar sein, kann die Bearbeitungszeit unter Umständen nicht eingehalten werden.
  5. Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen die angebotenen Leistungen von unabhängigen Mitarbeitern vornehmen lassen. Rechtsbeziehungen entstehen jedoch auch in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter.

3 Lieferung, Eigentumsvorbehalt

  1. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das be- oder erarbeitete Dokument an den Kunden versandt worden ist.
    Dies gilt auch für den Versand als E-Mail-Dateianhang. Der Absendezeitpunkt ist maßgeblich für die Wahrung der vereinbarten Lieferzeit.
  2. Bei umfangreichen Aufträgen können Teillieferungen vereinbart werden. Innerhalb der regulären Bearbeitungsfrist ist der Anbieter zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der dem Kunden erbrachten Dienstleistung und Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung vor.

4 Urheberrecht/Eigentum

  1. Im Falle von Lektorats-, Korrektoratsaufträgen sowie der redaktionellen Bearbeitung beigestellter Dokumente im allgemeinen erwirbt der Anbieter an den Ergebnissen des vertraglich festgelegten Werkes kein Eigentum oder sonstige Rechte (z. B. Urheberrechte). Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem erstellten Werk werden von dem Auftragnehmer an den Auftraggeber abgetreten.
  2. Im Falle von Texterstellung journalistischer oder literarischer Werke verbleiben die Urheberrechte, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, beim Anbieter.
  3. Im Falle von Ghostwriting gehen mit dessen abschliessender Erfüllung sämtliche Rechte an dem Werk auf den Auftraggeber über.
  4. Für den Fall, dass Sie unsere Gutachten/Manuskripte für Prüfungs-, Haus- oder Diplomarbeiten bzw. Dissertations- oder Habilitationsschriften nutzen möchten, weisen wir wegen evtl. strafrechtlicher Relevanz darauf hin, dass Sie diese dann nur in zulässiger Weise behandeln dürfen. Sie dürfen uns nicht mit Ausarbeitungen beauftragen, die sie später textgleich übernehmen wollen und mit einer eidesstattlichen Versicherung („… ich versichere an Eides statt, dass …“) versehen müssen. Der Auftraggeber versichert, dass er diese Arbeit nicht einreichen wird, wenn er eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben muss, dass er die Arbeit alleine geschrieben hat. Er wird die Arbeit auch nicht im Rahmen von Wettbewerben einreichen.

5 Preis, Rechnung, Zahlungsziel

  1. Die Höhe des Rechnungsbetrages richtet sich nach dem auf dem Auftragsformular zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Honorar, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt — nach Ermessen des Anbieters — entweder gleichzeitig mit oder zeitlich nach der Übersendung der be- oder erarbeiteten Dokumente. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag der
    Rechnungsstellung fällig. Hat der Rechnungsbetrag den Anbieter nicht innerhalb dieser Frist erreicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  3. Ist der Auftraggeber außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig, erfolgt die Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
  4. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten bzw. ausgelieferten Textmenge vereinbart werden.
  5. Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Anbieter Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat der Anbieter das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen. Der Anbieter behält sich bei Zahlungsverzug vor, die weitere Ausführung des laufenden oder weiterer laufender Aufträge für den Auftraggeber bis zum Ausgleich der Forderungen zurückzustellen.
  6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Anbieter rechtliche Schritte vor.
  7. Bei den von SKRIPTART angegebenen Preisen handelt es sich ausschließlich um End- bzw. Bruttopreise. In diesen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten.
  8. Anfallende Bankgebühren (z. B. für Auslandsschecks) sind gegebenenfalls vollständig vom Auftraggeber zu übernehmen.
  9. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich dabei immer um eine redaktionsübliche Normseite á 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten, wenn es sich um einen akademischen Text handelt, und um eine Normseite á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen, wenn es sich um einen belletristischen Text handelt. Das Honorar, das zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter letztlich vereinbart wird, kann von diesen Preisen abweichen.
  10. Für Lektorat, Korrektorat, Übersetzung und das Verfassen von Texten besteht pro Auftrag ein Mindestauftragswert von jeweils 20,00 Euro. Im Falle von kleineren, aber regelmäßig wiederkehrenden Beauftragungen kann hiervon Abstand genommen werden, indem eine monatliche Sammelrechnung ausgestellt wird.

6 Rücktritt

  1. Ist ein vereinbarter Liefertermin absehbar nicht einzuhalten oder sind die vereinbarten Preise aufgrund höheren Arbeitsaufwandes (z. B. ansteigende Fehlerhäufigkeit innerhalb eines umfangreichen Textes) nicht angemessen, wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Sollte eine Einigung auf einen neuen Termin bzw. auf einen Preis nicht gelingen, so hat der Auftraggeber das Recht, von dem Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber gleichzeitig auf sämtliche Nutzungsrechte an den vom Anbieter oder einem von ihm beauftragten selbstständigen Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt für ihn erbrachten Leistungen.
  2. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt der Anbieter oder ein von ihm beauftragter selbstständiger Mitarbeiter keine Haftung.
  3. Tritt der Auftraggeber aus nicht vom Anbieter oder von einem von ihm beauftragten selbstständigen Mitarbeiter zu verantwortenden Gründen von seinem Auftrag zurück, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Anbieter in Höhe des vollständigen Auftragswerts, es sei denn, der Auftraggeber erteilt einen gleichwertigen Ersatzauftrag.

7 Gewährleistung

  1. Beanstandungen an der erbrachten Dienstleistung hat der Auftraggeber dem Anbieter schriftlich mit einer genauen Beschreibung der Mängel mitzuteilen. Der Anbieter entscheidet kurzfristig, ob die geschilderten Mängel erheblich und daher innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen sind. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
  2. Eine Garantie für völlige Mängelfreiheit ist generell ausgeschlossen.
  3. Bei den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn dem Anbieter Beanstandungen nicht innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Lieferung bzw. nach erbrachter Leistung mitgeteilt werden. Wird die Leistung des Anbieters durch den Auftraggeber nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt der Anbieter auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
  4. Sofern nichts anderes bestimmt ist, haftet der Anbieter nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Er haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr oder im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt. Als Schadenersatz werden maximal 40 % vom Auftragsvolumen festgesetzt.
  5. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
  6. Bei allen eingereichten Dokumenten geht der Anbieter davon aus, dass der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.
  7. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch den Anbieter oder einem von ihm beauftragten selbstständigen Mitarbeiter bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Anbieter behält sich vor, Manuskripte/Texte/Textaufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.

8 Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. Der Anbieter sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Dokumente zu. Die Mitarbeiter und Honorarkräfte von SKRIPTART sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter anderem zur Sicherung der Rückübersendung oder Rückübermittlung der Dokumente, Sicherungskopien anzufertigen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag aufzubewahren.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.

9 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Essen/Ruhr, NRW, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist — soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist — Essen. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Klagen gegen denKunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
  4. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.

Stand: 04.12.2016